Wir sind auf Spenden angewiesen
Als Mitmachpartei mit niedrigem Mitgliedsbeitrag sind wir sehr auf Spenden angewiesen, um unsere Projekte und unseren Wahlkampf zu finanzieren.
- Wahlkämpfe
- Infostände
- Flyer, Drucksachen
- Informationsveranstaltungen, Konferenzen und Arbeitstreffen
- …
müssen bezahlt werden. Dabei freuen wir Piraten uns vor allem auch über jede Kleinspende, die bei uns eingeht. Schon 10 € können einen großen Unterschied machen, wenn 100 Leute bereit sind sie zu spenden. Wer also nicht die Zeit und oder Tatkraft hat uns durch seine Mitarbeit zu unterstützen, der kann uns schon mit einem kleinen Betrag als Spende sehr viel weiterhelfen.
Einfach Überweisen!
Wenn sie uns etwas Geld zukommen lassen wollen, dann überweisen sie uns einfach doch eine Kleinigkeit. Bitte dabei ihren Namen angeben:
Kontoname: PIRATENPARTEI Mittelfranken
IBAN: DE15 7605 0101 0010 5127 21
BIC: SSKNDE77XXX
Bank: Sparkasse Nürnberg
Kontonummer: 105 127 21
Bankleitzahl: 760 501 01
Betreff: Name des Spenders, Mitgliedsnummer (sofern vorhanden), Verwendung (z.B. „Spende KV WUG“, „fuer politische Arbeit des KV Ansbach Weißenburg-Gunzenhausen“, „Wahlkampf 20xx AN WUG“)
oder über unser Spendenportal.
Spendenquittungen
Nach der Spende können Sie eine Spendenquittung beim Bezirksvorstand (vorstand@piraten-mfr.de) beantragen. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie den gespendeten Betrag und das Spendendatum an!
Regelmäßige Spenden
Vielen Dank für Einzelspenden!
Um aber langfristig planen zu können und Rücklagen für Wahlen aufbauen zu können, freuen wir uns auch besonders über regelmäßige Spenden – auch kleine Beträge. Wenn Du einen Dauerauftrag bei Deiner Bank einrichten kannst, würde uns das sehr helfen. Schon ein paar Euro im Monat ermöglichen uns, auch langfristige Finanzierungen zu übernehmen. Zudem sind unsere Mitglieder aufgerufen, freiwillig 1% ihres Netto-Einkommens monatlich zu spenden.
Mitgliedsbeitrag
Beitragskonto der Piratenpartei Deutschland
Kontoinhaber: Piratenpartei Deutschland
IBAN: DE79 4306 0967 7006 0279 02
Bank: GLS Gemeinschaftsbank
BIC: GENODEM1GLS
Kontonummer: 7006027902
BLZ: 43060967
Verwendungszweck:
Mitgliedsbeitrag 2014 = MB2014 + Mitgliedsnummer
Mitgliedsbeitrag 2015 = MB2015 + Mitgliedsnummer
Sofern diese Angaben vorhanden sind, können wir den Beitrag automatisch verbuchen.
Der Regelbeitrag pro Jahr beträgt 72,- Euro. Eine Beitragsminderung auf 12,- Euro pro Jahr in sozialen Härtefällen ist mit jährlichen Antrag möglich.
Bei Daueraufträgen mit dem Verwendungszweck: „Mitgliedsbeitrag + Mitgliedsnummer“ buchen wir bei Eingängen ab 01.12. den MB ins Folgejahr und bei Eingängen von Januar – November in das laufende Jahr.
Wer den bequemen Lastschrifteinzug wählen möchte, kann dieses Formular ausfüllen: Lastschrift Piratenpartei Deutschland.pdf
SEPA Mandat
Hier kannst Du dem Landesverband Bayern ein SEPA Mandat zum einmaligen Lastschrifteinzug eines Mitgliedsbeitrages oder einer Spende erteilen.
https://piratenpartei-bayern.de/sepa-mandat/
Mitgliedsbeiträge kontrollieren
Hier kann jedes Mitglied kontrollieren ob seine bereits bezahlten Mitgliedsbeiträge auch richtig verbucht worden sind:
https://piratenpartei-bayern.de/mitgliedsbeitraege-kontrollieren/
Die Dafür nötige PIN kannst du hier anfordern:
https://piratenpartei-bayern.de/pin-anfrage/
Steuer / Steuerliche Absetzbarkeit
Steuer-Tipp
Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34 g EStG ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt.
Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren / Zusammenveranlagung) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu 50% direkt steuermindernd aus. Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die effektive Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme, unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 11/2011)
Werden pro Kalenderjahr Parteispenden von mehr als 3.300 Euro (Zusammenveranlagung 6.600 Euro) geleistet, ist der diese Grenze übersteigende Teil der Spendensumme nicht mehr steuerlich begünstigt.
Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Firmen) können Parteispenden nicht absetzen. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Grundsatz
- Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Leistungen. Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht oder zwischen Leistung und Gegenleistung kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
- Für die Entgegennahme, Erfassung und Veröffentlichung von Spenden an die Piratenpartei Deutschland gelten die Bestimmungen des Parteiengesetzes. Entgegengenommene Spenden sind unverzüglich in die Kasse des jeweiligen Vorstandes einzuzahlen.
- Spenden, mit deren Annahme gegen ein Spendenannahmeverbot nach dem Parteiengesetz verstoßen wird, sind zurückzuweisen.
Weitergehende Wertgrenzen
- Die Piratenpartei folgt den Empfehlungen von Transparency International auf freiwilliger Basis.
- Die Höchstgrenze für Spenden an die Piratenpartei Deutschland von juristischen und natürlichen Personen beträgt maximal Euro 50.000/Jahr (kumulativ über alle Teilgliederungen).
Veröffentlichungspflicht
- Gemäß unserer Satzung besteht eine Veröffentlichungspflicht ab € 1.000 pro Jahr und Spender.
- Es besteht die Pflicht zur Addition von Einzelspenden, damit festgelegte Höchstbeträge nicht durch Stückelung umgangen werden können.
Wenn einmal etwas unklar sein sollte…
Unsere Geschäftsstelle steht per E-Mail, Telefon oder Fax zur Verfügung. Alle Wege zu uns sind im Impressum aufgeführt.