Am 21.04.2013 trafen sich die Piraten des Kreisverbandes Ansbach zu ihrer zweiten Mitgliederversammlung in diesem Jahr.
Wichtigster Punkt der Veranstaltung war ein Vortrag von Martin Krauß zum Thema Informationsfreiheitssatzungen. Dabei bemerkte er: „Für Bayern gibt es noch kein Informationsfreiheitsgesetz, in dem der Zugang der Bürger zu Informationen der öffentlichen Verwaltung geregelt ist.“
„Die Stadt Ansbach hat bereits eine Informationsfreiheitssatzung, in der aber im § 6 der Anspruch auf Auskünfte zu sehr eingeschränkt wird“, so Ralf Engelhardt, Vorsitzender der Piraten Ansbach; es sollten z. B. auch Verträge der Stadt mit Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden.
Engelhardt meint weiter: „Bedauerlicherweise hat der Landkreis Ansbach noch keine Informationsfreiheitssatzung; ich möchte den Landrat und den Kreistag ausdrücklich auf die Mustersatzung auf der Website des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern hinweisen.“
Martin Krauß meint: „Vorteile von Informationsfreiheitssatzungen sind ein rechtlicher Informationsanspruch für jeden, nicht nur für direkt Betroffenen, z. B. beim Bau einer Müllverbrennungsanlage oder bei Vertragsabschlüssen mit Bauunternehmen.“
Tobias Rudert
Pressebeauftragter Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis
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