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EuGH verhandelt über Piratenklage gegen Störerhaftung

Pressemitteilung
 
Berlin, den 6. November 2015
 
+++ EuGH verhandelt über Piratenklage gegen Störerhaftung +++
 
Am 09.12.2015 verhandelt der Europäische Gerichtshof über eine Klage, mit der die Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Zugängen geklärt werden soll (C-484/14) Kläger ist der Gautinger PIRAT und Gemeinderat Tobias McFadden, die Klage wird von der Piratenpartei unterstützt.
Während die deutsche Politik einen fragwürdigen Ansatz zur Regelung der Störerhaftung beim Betrieb von WLAN-Zugängen diskutiert, wird der EuGH dazu schon bald Grundsätzliches entscheiden. Nach Auffassung des Klägers und der Piratenpartei darf ein Betreiber von WLAN-Internetzugängen nicht schlechter gestellt sein als ein DSL-Internetprovider. Für diese Provider gilt schon das sogenannte Providerprivileg aus § 8 TMG , welches die Durchleitung von Informationen weitgehend von der Haftung für die Inhalte freistellt. Sollte das hohe Gericht dieser Auffassung folgen, so ist zu erwarten, dass auch der derzeit in der Debatte befindliche Gesetzesvorschlag der Bundesregierung infrage gestellt wird.
Tobias McFadden ist jedenfalls sicher, dass seine Klage beste Erfolgsaussichten hat und erklärt dazu: »Die in Deutschland einmalige Störerhaftung verhindert, dass Privatpersonen und Betriebe für ihre Gäste und Kunden einfach und risikolos WLAN als Service anbieten können. Auch Freifunk-Projektesind durch den neuen, umstrittenen Gesetzesvorschlag gefährdet. Aber dass uns die fortschrittsfeindliche Rechtsauffassung der Bundesregierung in die digitale Steinzeit zurück katapultiert, werden wir PIRATEN mit unserer Klage verhindern.«

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