Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting, kämpft seit Jahren für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über sieben Jahre andauernden, aufsehenerregenden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst und der Bundestag mehrfach das Gesetz ändern müssen. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Der Versuch von Sony Music, die Abschaffung der Störerhaftung wegen Verstoßes gegen EU-Recht kippen zu lassen, ist gescheitert.
McFadden: „Das Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Gegenseite anhand des neuen Telemediengesetzes (TMG) abgewiesen und die Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs bestätigt. Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!“
Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer: „Das veraltete Urheberrecht wird weiterhin zu Massenabmahnungen, zur Ausspähung von Internetnutzern und zu ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs führen. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“
Hintergrund: McFadden betreibt in Gauting ein frei nutzbares WLAN-Netz, über das vor Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll. Nach dem heutigen Urteil soll McFadden zwar Abmahnkosten tragen, da der Urherberrechtsverstoß über das WLAN weit vor Abschaffung der Störerhaftung stattfand. Sony Music ist aber mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten (sog. „Unterlassungsanspruch“).
(Artikel übernommen von Piraten Starnberg,
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