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Gunzenhäusener „Gunnet Newsletter“ aufgrund des Leistungsschutzrechts eingestellt

Foto: CC BY NS Newsflash
Foto: CC BY NS Newsflash

Der „Gunnet Newsletter“ des Bürgernetzvereins Gunzenhausen und Umgebung e. V. wurde bis auf weiteres eingestellt. Der elektronische Infobrief informiert gewöhnlich über Neuigkeiten im Bereich der IT und verlinkt hierfür zu Artikeln auf diversen Webseiten. In der letzten Ausgabe wurde erklärt, dass man aufgrund des kürzlich beschlossenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger von weiteren Veröffentlichungen absehe. Die möglichen rechtlichen Konsequenzen wolle man nicht riskieren.

Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger sieht vor, dass bereits kleine Vorschautexte zu Presseartikeln geschützt sind. Solche Snippets sind in der Regel keine drei Sätze lang und werden häufig von Suchmaschinen als Kurzbeschreibung unter der Verlinkung auf die eigentliche Webseite genutzt. Das Leistungsschutzrecht wird oft auch als Google-Gesetz bezeichnet. Presseverleger wollten von Diensten wie Google-News bezahlt werden, wenn diese auf Presseartikel verlinken.

Kritiker sehen vor allem das Zitatrecht eingeschränkt und hatten vor Auswirkungen – wie nun beim Bürgernetzverein – gewarnt. Allein die Intention des Gesetzes ist absurd. Es geht hier nicht darum, dass komplette Artikel kopiert werden – das war schon immer verboten. Es geht um eine kurze Beschreibung, die erklärt, was einen beim Anklicken des Links erwartet. Im Endeffekt muss man feststellen, dass sich Presseverleger für Werbung, die sie umsonst bekommen, nun auch noch bezahlen lassen.

Außerdem ist nach wie vor die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes unklar. Es gibt bereits technische Lösungen, durch die Webseitenbetreiber ganz genau definieren können, was Suchmaschinen anzeigen und was nicht. Möchten Verlage also nicht, dass Suchmaschinen auf ihre Inhalte verlinken, haben sie heute schon die Möglichkeit hierzu. Man sieht am Gunnet-Newsletter, welche Auswirkungen ein auf Drängen von Lobbyisten durchgesetztes Leistungsschutzrecht hat. Für Google und Co. ändert sich nichts, denn diese Dienste werden auch zukünftig nur Inhalte verlinken, wenn Anbieter diese gebührenfrei bereitstellen. Google sitzt hier einfach am längeren Hebel. Stattdessen werden der Abmahnindustrie weitere Möglichkeiten gegeben, Privatpersonen und nichtkommerzielle Betreiber anzugehen. Wir Piraten sind nach wie vor gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und fordern, es wieder abzuschaffen.

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