Am vergangenen Dienstag, den 02. Juli, sind insgesamt 12 Personen unserer Einladung gefolgt und fanden sich im Sigwarts Bräutüberl in Weißenburg ein um über den Verfassungsschutz zu diskutieren. Unter dem Titel „Wieviel Verfassungsschutz verträgt unsere Demokratie?“ gab Referentin Christina Grandrath, Landtagskandidatin aus Nürnberg, eine Einführung in die Thematik.
Der Inlandsgeheimdienst – denn nichts anderes ist der Verfassungsschutz – erklärte Grandrath, ist ein Relikt des Kalten Krieges. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das „Amt für Verfassungsschutz“ von der US-Armee gegründet, um unter anderem Informationen über die Kommunistische Partei Deutschlands zu sammeln. Ab 1950 wurde dann das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgebaut. Dessen primäre Aufgabe ist laut Gesetz die Sammlung und Auswertung von Informationen über Menschen und Gruppen, die sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstellen.
Das ist jedoch oft nur graue Theorie. Durch die Geschichte des Verfassungsschutzes zieht sich eine lange Reihe von Skandalen, zu denen nicht zuletzt das Versagen des VS im Falle des NSU zählt. Die größte Gefahr für die Demokratie ist jedoch die fehlende öffentliche Kontrolle. So existiert zwar das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag, jedoch sind dessen Mitglieder zur Geheimhaltung verpflichtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.
In einem waren sich alle Anwesenden einig: Der Verfassungsschutz hat als Frühwarnsystem für die Demokratie versagt. So meint Christina Grandrath:
Eine Reform des Verfassungsschutzes ist nicht möglich. Ein Geheimdienst kann nicht demokratisch kontrolliert werden, da die dafür notwendige Transparenz dem Geheimhaltungsprinzip widerspricht. Die Tatsache, dass die Zusammenhänge um die Terrorgruppe des NSU nicht erkannt wurden, lässt mich stark an dem Nutzen des Verfassungsschutzes zweifeln. Doch das ist nur ein Aspekt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung, die es ja zu schützen gilt, ist mit einem Geheimdienst an sich unvereinbar.
Und Daniel Gruber, Direktkandidat für den Landkreis zur Bundestagswahl, ergänzt:
Es ist vielmehr Aufgabe der Gesellschaft, sich gegen anti-demokratische Bestrebungen zu stellen. Die Analyse öffentlicher Informationen können auch kontrollierbare Dokumentations- und Forschungsstellen, die das auch heute schon tun, übernehmen. Ein Abbau der Grundrechte, auch unter dem Vorwand diese schützen zu wollen, ist nicht hinnehmbar.
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