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Bundesjustizminister Heiko Maas hebelt Meinungsfreiheit aus und will per Gesetz zensieren.

Nein, Herr Minister Maas: So verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen Hass im Netz!

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas hat nunmehr seinen lange angekündigten Referentenentwurf für die Regulierung von sozialen Netzwerken präsentiert, in dem er scharfe Konsequenzen gegen Betreiber fordert, die nicht gegen Hassbotschaften und Hetze vorgehen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

„Das Internet wurde unserer Ansicht nach nicht als sicherer Ort für Politiker entworfen, sondern für den freien Austausch von Informationen zwischen allen Menschen, insbesondere für die freie Meinungsäußerung. Das hat Justizminister Maas anscheinend nicht verstanden und er stellt nicht klar, was offensichtlich rechtswidrige Inhalte sein sollen. Mit seiner Definition eines zu kontrollierenden Netzes beschwört er die Gefahr herauf, dass bestimmte Angebote verschwinden oder Nutzer auf diese Dienste nicht mehr zugreifen können“, kommentiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, den Gesetzesentwurf von Heiko Maas.

Patrick Schiffer: „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung“

Die betroffenen Nutzer sollen zusätzlich über das Vorgehen informiert werden. Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform seien ebenfalls unverzüglich zu löschen, heißt es darin. Schiffer: „Kein neues soziales Netzwerk könnte in Deutschland jemals aufgebaut werden, weil die Überschreitung der 2-Millionen-Grenze zur Anstellung einer Heerschar von Anwälten führen muss.“ Die ungenauen Begriffsbestimmungen von Beleidungen und Verleumdungen würden für zusätzliche Belastungen der Gerichte sorgen. „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung. Ich frage mich verwundert, warum die Bundesregierung nicht ein konsequenteres Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden und die Durchsetzung der vorhandenen Rechtsmittel anstösst. Dieser Entwurf ist jedenfalls das falsche Signal, eine private Zensur brauchen wir nicht. Dieses Gesetz muss verhindert werden!“, so der Pirat.

Anja Hirschel: „Ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit gekämpft haben“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden Württemberg für die Bundestagswahl, zeigt sich ebenfalls wenig erbaut über das Maas’sche Vorhaben: „Dass eindeutig strafbare Äußerungen nach einem Gerichtsbeschluss gelöscht werden müssen, ist unbestritten. Diese Einordnung aber den Anbietern von Social-Media-Plattformen nach eigenem Gutdünken zu überlassen, ja geradezu aufzudrängen, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit gekämpft haben! Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfbarkeit abzuschalten und durch staatliche oder gar private Zensur zu ersetzen.“

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