Kindertageseinrichtungen werden in Deutschland und Bayern von einem Träger betrieben, dieser hat die Gesamtverantwortung für seine Kindertagesstätte: Er ist für den Bau der Kita zuständig, den Betrieb und die Betriebskosten sowie für Personal, Ausstattung der Räume und die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften. Der Träger stellt das Personal ein und fungiert als Arbeitgeber. Er ist für das pädagogische Konzept der Kita ebenso verantwortlich, wie für die alltägliche, praktische Erziehungs- und Bildungsarbeit.
Allerdings werden die Einrichtungen nicht, wie meist angenommen, auch von diesen Trägern finanziell unterhalten, sie werden in erster Linie aus öffentlichen Mitteln von Land und Kommune getragen. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist: Mit welcher Motivation betreibt ein freier Träger eine Kindertageseinrichtung? Wünschenswert wäre es, wenn die Träger dies ausschließlich als gesellschaftlichen Dienst sehen. Allerdings ist es nicht so einfach, insbesondere religiöse Träger haben hier auch eine andere Motivation. Einen Menschen zu prägen und in eine bestimmte Richtung zu bringen, ist in der Kindheit deutlich einfacher, als später als Erwachsener. Daher haben auch die christlichen Kirchen ein großes Interesse daran, möglichst früh mit den Kindern in Kontakt zu kommen, um so ihre Wahrheit der Dinge an die Menschheit weiter zu geben. In unserem christlich geprägten Land ist dies für die meisten nicht schlimm, auch wenn die Gläubigen der großen Kirchen immer mehr davon laufen, ist man immerhin mit den Ritualen aufgewachsen. Hier hilft ein kleines Gedankenexperiment: Würden alle Kindergärten in der Stadt von einem muslimischen Träger und ihren Ritualen oder einer anderen weniger vertretenen Glaubensrichtung betrieben, hätte die Mehrheit doch eher ein Problem damit.
Eine freiheitliche Ausübung seines persönlichen Glaubens oder Nichtglaubens ist nur möglich, wenn der Staat mit seinen Einrichtungen neutral ist. Ein Kindergarten wird vorwiegend vom Staat betrieben und finanziert, für ihn gelten daher diese Richtlinien einer säkularen Gesellschaft. Dies sollte bei der Wahl eines Trägers eine größere Rolle spielen als bisher. Es ist grundsätzlich zu vermeiden, Kindergärten Trägern zu überlassen, die eine andere Motivation, als den Dienst an der Gesellschaft, treibt. Das Advent-Wohlfahrtswerk der Adventisten hat nun ebenfalls Ambitionen, in Gunzenhausen eine Kindergarteneinrichtung zu betreiben, die bekanntlich bereits in der Stadt vertreten sind. Dies ist und bleibt eine protestantische Glaubensgemeinschaft, die eine altertümliche, fundamentalistische Auslegung von biblischen Schriften ausübt, ähnlich der radikalen Evangelikalen. Beide Formen lehnen daher zum Beispiel die längst bewiesene Evolutionstheorie ab und sehen Homosexualität oder Selbstbefriedigung als „Gräuelsünden“ an. Solchen Menschen sollten aber keinesfalls unsere Kinder durch eine Trägerschaft eines Kindergartens anvertraut werden! In Gunzenhausen wurde die Trägerschaft immer an Dritte übertragen, in erster Linie werden die Kindertagesstätten bekanntermaßen von kirchlichen Trägern betrieben. Träger könnte und sollte vermehrt die Stadt sein, die so neutrale Kindertageseinrichtung realisieren kann, wie zum Beispiel in Weißenburg üblich. Angedachte Trägerschaften einer Lebenshilfe oder der AWO sind hier eher der richtige Weg.
Peter Reitmaier
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