Die Corona-Ampel in Bayern sieht ab den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz an Grund- und Förderschulen vor, dieser wird aktuell im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten.
Dies ist besonders für die jüngeren Kinder sehr anstrengend, sie halten sich aber wie bisher auch geduldig an die Vorgaben. Die Maske erschwert zudem den Unterricht und die Verständigung untereinander. Die Gefahr einer Ansteckung an den Schulen ist allerdings gering, dafür sorgt ein funktionierendes Hygienekonzept.
Die bisher bekannten Fälle von Kindern, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, haben sich aber nachweislich nicht an der Schule infiziert.
Von der generellen Maskenpflicht in Grundschulen ist jedoch eine abweichende Regelung in begründeten Einzelfällen möglich. Grund für die Aufhebung der Maskenpflicht kann schon sein, dass die Grundschulen bisher im Landkreis nahezu keine Relevanz im Infektionsgeschehen haben. Daher haben bereits zahlreiche Gemeinden in Bayern die Maskenpflicht am Sitzplatz an Grundschulen ausgesetzt, darunter auch die stärkeren betroffenen Städte wie München und zuletzt Augsburg.
Wichtig wäre hier eine einheitliche Regelung in Bayern. Lobend zu erwähnen sind hier die Bemühungen von Herrn Landrat Westphal, der das wichtige Thema bereits erkannt hat und zusammen mit dem Staatsministerium eine übergreifende Lösung finden möchte.
Falls dies zeitnah nicht möglich ist, wäre es wünschenswert, wenn der Landkreis den mutigen Städten und Gemeinden in Bayern folgt und die generelle Maskenpflicht an den Grundschulen aufhebt.
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