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Wahlvorschlag für Pleinfeld vorerst abgelehnt

Stefan Albrecht - Pleinfeld

Der Wahlausschuss in Pleinfeld hat in seiner Sitzung am 04.02.2014 unseren gemeinsamen Wahlvorschlag GRÜNE/DIE LINKE/PIRATEN zur Marktgemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 16. März als ungültig erklärt.

Eine der mitstimmenden Personen auf unserer Aufstellungsversammlung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18. Da diese Person bis zu den Wahlen die Volljährigkeit erreicht hat, konnte diese zwar als Kandidat aufgestellt werden hätte jedoch nicht mitstimmen dürfen, da man hierzu zum Zeitpunkt der Versammlung bereits das Wahlrecht inne haben muss.

Ein weiteres Problem bestand darin, dass durch das Wegfallen dieser vermeintlich stimmberechtigten Person die Mindestanzahl an mitstimmenden Personen unterschritten wurde.

Wir haben gegen die Entscheidung des Wahlausschusses fristgerecht beim Wahlleiter unsere Einwände dargelegt:

1.) Unser Wahlvorschlag wurde Ihnen persönlich am 20.01.2014 überbracht. Nach GLKrWG Art. 32 Abs. 1 haben eingereichte Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit geprüft zu werden und bei festgestellten Mängeln sind die Beauftragten des Wahlvorschlagsträgers unverzüglich zu benachrichtigen.
Wäre der Mangel sofort gerügt worden, hätte durch unverzügliche Ladung per Mail die Einberufung einer neuen Aufstellungsversammlung für den 23.01.2014 innerhalb der gesetzlichen Ladungsfrist von drei Tagen noch durchgeführt werden können. Der Wahlvorschlag wäre dann am 23.01.2014 bis 18.00 Uhr erneut und fristgerecht eingereicht worden.

2.) Tatsächlich war auf der Aufstellungsverammlung am 19.01.2014 eine weitere stimmberechtige Anhängerin des Wahlvorschlagsträgers vor Ort, die den Wahlvorschlag unterstützte (siehe GLKrWBek 43.2.2). Dies ist unter anderem auch durch Fotos belegbar. Diese hatte sich in die Anwesenheitsliste der Einfachheit halber aber nicht eingetragen und nicht mitgestimmt, da Sie kein Parteimitglied war. Dies ist als Dokumentationsfehler zu werten und daher behebbar. So waren es auch ohne Herrn S. drei wahlberechtigte Personen, von denen jedoch nur zwei mitgestimmt haben. Da alle dokumentierten Ergebnisse einstimmig ausgefallen sind, hätte sich ein Mitstimmen der dritten wahlberechtigen Person ohnehin nicht auf das Ergebnis ausgewirkt.

Wir rechnen die Tage mit einer Entscheidung des Wahlausschusses der sich nun erneut mit der Thematik befassen muss.

Update

Der Wahlausschuss hat unsere Einwände abgelehnt und bleibt bei einer Ablehnung des Wahlvorschlags. Die letzte Instanz ist nun der Beschwerdeausschuss der Regierung Mittelfranken der am kommenden Montag tagt.

Leider hat auch der Beschwerdeausschuss unsere Einwände abgewiesen.

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