Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute sein Urteil zur Herausgabe der Selektorenliste an den NSA-Untersuchungsausschuss.
Dieses Urteil macht parlamentarische Kontrollarbeit praktisch wirkungslos.
„Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten“ so die Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil anlässlich der Herausgabe der Selektorenliste, anhand derer der BND Internetverkehr abgehört und an den CIA weitergeleitet hat.
Das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses, das hört sich eigentlich harmlos an. Tatsächlich ist es aber einer der Grundpfeiler unserer Demokratie, die Gewähr dass ichdas höchste Organ des Staates, der deutsche Bundestag, über die Hintergründe und Grundlagen von Vorgängen informieren und diese auch bewerten kann.
berühren aber zugleich Geheimhaltungsinteressen der Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung“
Wie bitte? Das Schutzbedürfnis eines anderen Staats überwiegt den Ermittlungsinterssen des höchsten Organs der Bundesrepublik? Die gewählten Abgeordneten sind weniger vertrauenswürdig als Geheimdienstmitarbeiter?Das BVferG stuft in seinem Urteil die Zusammnarbeit der Geheimdienste und die Arbeitsfähigkeit der Exeutive höher ein als die Kontrollrechte des Parlaments
halte das, gerade unter dem Gesichtspunkt der massiven Grundrechtsverstösse des BND, für eine katastrophale Entscheidung. Der eutsche Bundestag muss in der Lage sein durch einen Untersuchungsausschuss die Vorkommnisse restlos aufzuklären. Welche Auskünfte er dafür benötigt, muss allein die Entscheidung des Untersuchungsausschuss sein. Inwieweit dabei auf die Geheimnisse anderer Staaten oder der Bundesregierung Rücksicht genommen wird, hat ebenfalls der Untersuchungsausschuss oder im Zweifelsfall der Bundestag zu entscheiden.
Man stelle sich das aktuelle Verfahren in einem gewöhnlichen Strafprozess vor, in dem jeder Zeuge überlegt ob er gerade Lust hat auszusagen, oder ob Geheimhaltungsinteiner befreundeten Gang verletzt. Absurd? Sobald Geheimdienste beteiligt sind, scheint das völlig legitim zu sein.
Dieses Urteil topediert das, was wir jetzt: Vollständige Aufklärung der Vorfälle, die der NSA-Untersuchschuss behandelt. Auch die Arbeit unserer Geheimdienste muss den Gesetzen und vor allem dem Grundgesetz entsprechen und sich unterordnen. Verstöe müssen genauso geahndet werden, wie bei jedem anderen Bürger auch.
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