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Bundesverfassungsgericht macht parlamentarische Kontrolle zum zahnlosen Tiger

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute sein Urteil zur Herausgabe der Selektorenliste an den NSA-Untersuchungsausschuss. 
Dieses Urteil macht parlamentarische Kontrollarbeit praktisch wirkungslos.
„Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten“ so lautet die Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil anlässlich der Herausgabe der Selektorenliste, anhand derer der BND Internetverkehr abgehört und an den CIA weitergeleitet hat.
Das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses, das hört sich eigentlich harmlos an. Tatsächlich ist es aber einer der Grundpfeiler unserer Demokratie, die Gewähr dass sich das höchste Organ des Staates, der deutsche Bundestag, über die Hintergründe und Grundlagen von Vorgängen informieren und diese auch bewerten kann. 

Nun hat das Bundesverfassungsgericht also die Tür zur Ausnahme geöffnet: „(…) berühren aber zugleich Geheimhaltungsinteressen der Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegen  deshalb  nicht  der  ausschließlichen  Verfügungsbefugnis der Bundesregierung“

Wie bitte? Das Schutzbedürfnis eines anderen Staats überwiegt gegenüber den Ermittlungsinteressen des höchsten Organs der Bundesrepublik? Die gewählten Abgeordneten sind weniger vertrauenswürdig als Geheimdienstmitarbeiter? Das BVferG stuft in seinem Urteil die Zusammenarbeit der Geheimdienste und die Arbeitsfähigkeit der Exekutive höher ein als die Kontrollrechte des Parlaments!

Ich halte das, gerade unter dem Gesichtspunkt der massiven Grundrechtsverstösse des BND, für eine katastrophale Entscheidung. Der Deutsche Bundestag muss in der Lage sein, durch einen Untersuchungsausschuss die Vorkommnisse restlos aufzuklären. Welche Auskünfte er dafür benötigt, muss allein die Entscheidung des Untersuchungsausschusses sein. Inwieweit dabei auf die Geheimnisse anderer Staaten oder der Bundesregierung Rücksicht genommen wird, hat ebenfalls der Untersuchungsausschuss oder im Zweifelsfall der Bundestag zu entscheiden. 

Man stelle sich das aktuelle Verfahren in einem gewöhnlichen Strafprozess vor, in dem jeder Zeuge überlegt, ob er gerade Lust hat auszusagen, oder ob er dadurch das Geheimhaltungsinteresse einer befreundeten Gang verletzt. Absurd? Sobald Geheimdienste beteiligt sind, scheint das völlig legitim zu sein.

Dieses Urteil torpediert das, was wir jetzt dringend gebraucht hätten: Vollständige Aufklärung der Vorfälle, die der NSA-Untersuchungsausschuss behandelt. Auch die Arbeit unserer Geheimdienste muss den Gesetzen und vor allem dem Grundgesetz entsprechen und sich unterordnen. Verstöße müssen genauso geahndet werden, wie bei jedem anderen Bürger auch.

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