Gunzenhausen – Bei den vielen kostspieligen Bauprojekten der letzten Jahre ist es für den normalen Bürger schwierig, die Übersicht zu behalten. Aufmerksam sollten die Bürger allerdings werden, wenn es an ihren eigenen Geldbeutel geht. Was wirklich die nächsten Jahre auf jeden Haushalt zukommt, sollte transparent kommuniziert und eben nicht häppchenweise veröffentlicht werden.
Bekannt ist bereits, dass die Abwassergebühren steigen werden. Dies deckt allerdings lediglich die erhöhten Betriebskosten. Zudem soll Ende 2020 ein Einmalbetrag bzw. sogenannte Verbesserungsbeiträge für den Stauraumkanal von 600 bis 800 Euro auf jeden „durchschnittlichen Haushalt“ zukommen.
Da für die anstehenden Investitionen in die Kläranlage und des Abwassernetzes in 2021/2022 weitere 4,7 Millionen anfallen, werden zusätzliche Einmalbeträge abgerechnet werden müssen. Zusammengerechnet sind das schon stattliche 900 bis 1200 Euro, die jeden „durchschnittlichen Haushalt“ über Verbesserungsbeiträge belasten. Da sich die Stadt entschlossen hat, 60 Prozent durch Verbesserungsbeiträge einzuholen, kommen hier noch zusätzlich die restlichen 40 Prozent auf die Abwassergebühr obendrauf.
Bis jetzt haben wir immer von einem „durchschnittlichen Haushalt“ gesprochen, es gibt aber auch noch Firmen und Landwirte, die deutlich mehr zur Kasse gebeten werden. Die Verbesserungsbeiträge berechnen sich üblicherweise nach Geschoss- und Grundstücksfläche. Genaue Kalkulationen sind hier ohne genaue Zahlen schwer durchzuführen, allerdings kann mit realistischen Schätzungen pro Quadratmeter Grundstücksfläche mit einem Euro und pro Quadratmeter Geschossfläche mit rund drei Euro gerechnet werden.
Ein etwas größeres Gebäude mit 1000 Quadratmeter Grundstücksfläche und 200 Quadratmeter Geschossfläche würde mit diesen Zahlen schon bei 1600 Euro, allein für alle anstehenden Verbesserungsbeiträge, landen. Ein Landwirt mit 4000 Quadratmeter Grundstücksfläche und 700 Quadratmeter Geschossfläche schon bei 6100 Euro. Noch drastischer sieht es für unsere Firmen aus, die bei 10.000 Quadratmeter Grundstücksfläche und 4000 Quadratmeter Geschossfläche schon bei 22.000 Euro liegen.
Besonders schwer zu vermitteln dürfte dies in den Ortsteilen sein, die bis heute bei Starkregen mit nassen Kellern zu kämpfen haben. Hier wird allerdings seitens des amtierenden Bürgermeisters auf die Verpflichtung der Eigentümer verwiesen. Lediglich geringe sechsstellige Beträge wären je Ort nötig, um hier Abhilfe zu schaffen. Dies erweckt erneut den Eindruck, dass bei Projekten in der Stadt Gunzenhausen Geld keine Rolle zu spielen scheint, für die Ortsteile aber jeder Cent zu viel ist.
Die berechtigte Frage ist aber nun, ob es Alternativen gegeben hätte, um den Bürger weniger zu belasten? Zum einen hätte der Stauraumkanal für die Innenstadt in diesen Dimensionen nicht gebaut werden müssen, besonders dann nicht, wenn Millioneninvestitionen für Kanal und Kläranlage anstehen. Hier muss mit Vernunft gehandelt und Prioritäten richtig gesetzt werden. Es ist eben nicht möglich, für eine Kleinstadt und ihre finanziellen Möglichkeiten, mehrere Großprojekte in diesen Zeiträumen zu realisieren.
Zum anderen hätte das Geld bereits im Vorfeld weniger belastend eingeholt werden können. Richtig ist, dass die Stadt verpflichtet ist, die Investitionen von den Bürgern zurückzuholen, allerdings ist es falsch, dass die Bescheide der Verbesserungsbeiträge erst nach Abschluss der Maßnahmen herausgeschickt werden können. Laut Kommunalaufsicht entsteht zwar die Beitragsschuld erst, wenn die Verbesserungsmaßnahme beendet ist, allerdings kann die Stadt schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.
Eine Erhöhung der Abwassergebühren hätte bei vorausschauendem Handeln schon vor einigen Jahren an die bevorstehenden Investitionen angepasst werden müssen, um die Belastungen für die Bürger besser zu verteilen. Auch jetzt kann noch etwas getan werden, um den Bürger zu entlasten: Die Investitionen in Kläranlage und Kanäle ist, soweit ohne Folgekosten möglich, ein paar Jahre zu verschieben. Damit könnten die Verbesserungsbeiträge auf einen längeren und sozialverträglichen Zeitraum verteilt werden, zusätzlich könnte die Stadt in Vorleistung gehen und die Verbesserungsbeiträge über mehrere Raten und Jahre einfordern. Zudem ist es unbedingt erforderlich eine Größenbegrenzung und besondere Regelungen zum Beispiel für Landwirte zu schaffen, um damit die Höhe der Verbesserungsbeiträge einzuschränken.
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