Pressemitteilung

Verbot für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk unter Corona

Bei den alljährlichen Silvesterfeiern darf bei den meisten Menschen eines nicht fehlen: ein schönes, buntes, lautes und meist auch teures Feuerwerk. Jedes Jahr werden Hunderte von Menschen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern verletzt, sogar Todesfälle sind zu verzeichnen. Pyrotechnische Gegenstände sind nicht nur eine Gefahr für den Verbraucher, sondern insbesondere auch für die Umwelt. Im Hauptproduktionsland China entstehen durch die Herstellung zahlreiche Schäden, wie kontaminierte Ackerflächen, verseuchter Reis und Gemüse in der Nahrungskette und krebskranke Menschen. Blei und Bleioxide, Kupfer und Antimon spielen auch heute noch eine wichtige Rolle in den Feuerwerksrezepturen, die ebenfalls als gesundheitsschädlich gelten und die Umwelt schädigen. Im zweitgrößten Herstellerland Indien schuften rund 70.000 Kinder an der Herstellung von Feuerwerk. Zehn- bis Zwölfjährige müssen hier teilweise mehr als 13 Stunden am Tag unter großen Gefahren arbeiten.

Die Umwelt wird aber auch bei uns stark belastet. Das Feuerwerk erschreckt nicht nur Haus- und Nutztier, sondern auch die wildlebenden Arten. Ornithologen berichten regelmäßig von fluchtartig verlassenen Ruheplätzen und erkennbar verstörten Vogelschwärmen. Das ist im Winter besonders schlimm: Zu dieser Jahreszeit müssten sich die Vögel eigentlich ausruhen. Zudem kommt noch das Problem des wissentlichen Vermüllen der Landschaften und Straßen. Probleme macht nicht nur das, was auf dem Boden liegen bleibt, sondern auch das, was in die Luft kommt: Kohlendioxid, Schwefeldioxid sowie Ruß, der als Feinstaub in der Luft teils Tage nachzuweisen ist.

Zu den ganzen Gefahren kommt dieses Jahr auch noch die Corona-Pandemie und die immer knapper werdenden Intensivbetten. Daher ist es schon alleine deswegen angeraten, ein Verbot für das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk für die Stadt Gunzenhausen und die anstehenden Silvesterfeiern 2020/2021 zu fordern. In den Zeiten der Pandemie sind die Krankenhäuser immer stärker mit Corona-Patienten beschäftigt. Daher ist es unbedingt nötig, dafür zu sorgen, dass keine weiteren Patienten in die Krankenhäuser kommen und diese zusätzlich belasten. Wir können die Pandemie hier aber auch als Chance sehen und etwas Neues ausprobieren. Ganz nebenbei schützen wir nicht nur die Menschen in Übersee und unsere Umwelt, auch unser Geldbeutel wird geschont. Mit dem gespartem Geld lässt sich auch garantiert etwas Sinnvolleres und Nachhaltigeres anfangen.

Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht eröffnet die Möglichkeit zum Erlass von Allgemeinverfügungen, mit denen das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit. In vielen Städten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bereits auf diese Art und Weise beschränkt. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr und der gleichzeitig aktuellen angespannten Situation in den Krankenhäusern, muss die Ordnungsbehörde zu dem Schluss kommen, dass jetzt ein Einschreiten erforderlich wird, um Schäden an der Gesundheit der Bürger abzuwenden. Nur durch ein generelles Verbot des privaten Einsatzes von Pyrotechnik in der Silvesternacht 2020/2021 ist es möglich, dass unnötige Gefahren für Leib und Leben unter Corona begrenzt werden. Eine entsprechende Maßnahme ist dann ordnungsrechtlich gerechtfertigt und auch zwingend erforderlich.

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